
Kommen Ihre Mandanten nicht auch oft schlecht vorbereitet und mit wenig aussagekräftigen Unterlagen zu Ihnen?
Der Klassiker - das Fahrtenbuch: Der größte Teil der von Mandanten vorgelegten Fahrtenbücher würde die Betriebsprüfung durch das Finanzamt nicht überstehen, eine Erfahrung, die Sie sicherlich auch schon gemacht haben. Die meisten Mandanten, die sich zur Führung eines Fahrtenbuchs entschieden haben, unterschätzen die auf sie zukommende Nachweispflicht oder es fehlt Ihnen schlichtweg das Wissen, wie ein Fahrtenbuch geführt sein muss, damit es bei einer Betriebsprüfung nicht verworfen wird.
Unsere Lösung für Sie:
Die Mandanten-Merkblätter online!
Oftmals wird ein in Schönschrift mit nur einem Stift geschriebenes Fahrtenbuch eingereicht. Haben Sie auf Ihren Einwand, ein solches Fahrtenbuch entspräche nicht der Realität, auch schon zu hören bekommen, das vorgelegte Buch sei nur für die Sauberkeit abgeschrieben worden? Haben Sie nicht auch schon in das verblüffte Gesicht des Mandanten geschaut, wenn Sie dann noch gefragt haben, wo denn die Originalaufzeichnungen seien?
Und selbst wenn ein Mandant Originalaufzeichnungen und Belege vorlegt: Wie oft ist es schon passiert, dass die eingereichten Belege nicht mit den Einträgen im Fahrtenbuch zusammenpassen? Dass Kilometerstände auf Werkstattrechnungen oder Datum und Uhrzeit auf Barquittungen (insbesondere Tankbelegen) nicht mit den Eintragungen im Fahrtenbuch übereinstimmen?
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Stellen Sie sich vor, Ihre Mandanten finden sich völlig entspannt zum Beratungsgespräch bei Ihnen ein mit allen wichtigen Unterlagen im Gepäck und ohne ein Zeichen der Unsicherheit. Keine zeitraubenden Erklärungen Ihrerseits, keine komplizierten Nachfragen Ihres Mandanten. Wünschen Sie sich nicht auch, dass jeder Ihrer Mandanten so gut vorbereitet und informiert in Ihre Beratung kommt?
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Wenn Sie den Online-Zugang nach dem 14-tägigen kostenfreien Testzeitraum weiterhin nutzen möchten, brauchen Sie nichts zu unternehmen.
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Möchten Sie Mandanten-Merkblätter online nicht über den Testzeitraum hinaus weiter nutzen, genügt eine kurze schriftliche Mitteilung an den Verlag innerhalb des Testzeitraums.
* Der Deubner Verlag behält sich die Entscheidung über die Erstellung von Zusatzmerkblättern vor.